Geschichte der Kompaktstation
Die Geschichte der Kompaktstation spiegelt entwicklungshistorisch die jüngere Zeit der Energietechnik wieder. Sie entwickelte sich als Unterform der fabrikfertigen begehbaren Netzstationen in Kabelnetzen, die seit den 60er Jahren zunehmend die bis dahin gebräuchlichen Turmstationen der Freileitungsnetze zunächst ergänzten und später fast vollständig ersetzten. Damit einher ging eine technische Fortentwicklung der elektrischen Betriebsmittel. Insbesondere bei den metallgekapselten MS-Schaltanlagen konnten zunehmend kleine und genormte Bauweisen erreicht und in SF6-gasiolierter Technik noch weiter verdichtet werden. Auch bei den Umspannern entwickelten sich erheblich kleinere und effizientere Bauformen.
Gleichzeitig entstand durch den Strukturwandel der ehemaligen öffentlichen Versorgungsbetriebe hin zu erwerbswirtschaftlich orientierten Netzbetreibern ein hoher Druck auf die Kosten des Betriebs und der Investitionen. Vor allem die Flächennetzbetreiber übernahmen seit etwa den 80er Jahren die Kombination der kompakten Schaltgeräte in der nicht begehbaren Kompaktstationen als wirtschaftliche und technisch vertretbare Lösung.
Kompaktstation – hoher Verbreitungsgrad
Kompaktstationen haben aufgrund ihrer besonders wirtschaftlichen Bauweise weite Verbreitung gefunden. Sie benötigen kleine Flächen, sind städtebaulich akzeptiert und aufgrund ihrer kompakten Bauform einfach und unkompliziert integrierbar.
Ausgereifte Standard-Typen lassen sich rationell und kostengünstig beplanen. Kompaktstationen werden nahezu ausschließlich voll bestückt ausgeliefert und eingebaut, so das i.d.R. nur noch die Kabel angeschlossen werden müssen.
Bautypen
Kompaktstationen lassen sich nach der Art der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit unterscheiden. Somit ist die Lage und Anordnung der Räume für die Schalt- und Bediengeräte von entscheidender Bedeutung. Unterschieden werden, ein-, zwei-, drei- und allseitig, sowie von oben bedienbare Kompaktstationen, wobei letztere als sog. Tiefstation seltener gebräuchlich ist.
Türen und Lüftungselemente
Die erforderlichen Eigenschaften der Türen und Lüftungselemente leiten sich aus den zugrunde liegenden Normen und Vorschriften ab. Sie müssen das unbefugte Öffnen oder das Eindringen von Gegenständen und Wasser nach festgelegten Kriterien wirksam verhindern und den Auswirkungen innerer Fehler sicher standhalten. Für die Abfuhr der Verlustwärme mittels natürlicher Konvektion sind ausreichende Lüftungsöffnungen in den Türen oder als eigenständige Elemente vorzusehen.
Bauweisen
Bei der Konstruktion von Kompaktstationen müssen höchste Anforderungen hinsichtlich der statischen Bemessung und der Anordnung der Bauteile eingehalten werden. Die Stationen müssen den Auswirkungen von inneren Fehlern und äußeren mechanischen Einflüssen nach festgelegten Kriterien sicher standhalten. Damit wird das Gehäuse der Kompaktstation zum integralen Bestandteil der Anlage. Darüber hinaus wird die Auswahl der Baustoffe und Bauweisen durch brandschutztechnische Anforderungen eingeschränkt. Kompaktstationen werden in verschiedenen Werkstoffen und Bauweisen ausgeführt.
Am weitesten verbreitet sind Stationen aus Stahlbeton in Raumzellenbauweise.
Ein häufig verwendetes Verfahren zur Produktion von Stahlbetonraumzellen ist das sog. Glockengussverfahren. Dabei werden der Boden, die Ölauffangwanne sowie die aufragenden Seiten- und Zwischenwände fugenlos in einem Guss hergestellt. Die Herstellung des Ölauffangbehälters kann dabei nach den anerkannten Richtlinien des DafStB für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ohne zusätzliche Maßnahmen erfolgen.
In der Schalung werden Aussparungen für die konstruktiven Elemente wie Türen, Lüftungselemente, Absorberbauteile und Kabeleinführungen filigran ausgeformt. Die Dachscheibe wird als separates Stahlbetonbauteil hergestellt und später gleitend auf den Stationskörper aufgelegt und lösbar befestigt.
Im Zuge der weiteren Fertigstellung der Station werden Türen, Lüftungselemente, Auflagerkonstruktionen und Druckentlastungseinrichtungen eingebaut, sowie die Außengestaltung vorgenommen. Danach kann der Ausbau der elektrischen Betriebsmittel erfolgen.